Grundschule am Schwemmbach
Informationen Hortgebühren
Sehr geehrte Eltern,
bitte beachten Sie das Folgendes:
Eine separate Hortabmeldung zum Ende der 4. Klassenstufe ist nicht erforderlich. Für Schülerinnen und Schüler der 4. Klassenstufe endet die Hort-Gebührenpflicht bzw. das Recht auf Hortbetreuung automatisch zum Schuljahresende. Der Monat Juli ist per Gesetz gebührenfrei.
Für alle anderen Fälle gilt die Regelung der Erfurter Hort-Benutzungssatzung § 3 Abs. 3:
"Abmeldungen sind nur zum Ende des Kalendermonats möglich. Sie sind bis zum 15. des laufenden Monats für den Folgemonat durch die Eltern schriftlich bei der zu ständigen Schule einzureichen. Für die Fristwahrung ist der Eingang bei der Schule maßgeblich. Trifft die schriftliche Meldung erst nach dem 15. des laufenden Monats bei der Schule ein, wird die Abmeldung erst zum 1. des übernächsten Monats wirksam."
Für Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Team der Grundschule am Schwemmbach